Im Rahmen behördlicher Planungs- und Zulassungsverfahren zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien sind die Anforderungen des europäischen und nationalen Artenschutzrechts zu berücksichtigen. Dazu müssen mögliche Beeinträchtigungen zunächst fachlich prognostiziert oder abgeschätzt und anschließend naturschutzfachlich bewertet werden. Wie dies nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen kann, und wie entsprechende Untersuchungs-, Erfassungs-, und Bewertungsmethoden standardisiert werden können, waren die zentralen Fragestellungen des Treffens.
Die rund 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörterten beispielsweise verschiedene Möglichkeiten, Daten für die Planungspraxis bereitzustellen, damit Artenschutzkonflikte bereits auf vorgelagerten Planungsebenen bei der Standortwahl vermieden werden können. Auch die Frage, wie man die Wirksamkeit verschiedener Methoden zur Schadensbegrenzung, etwa Abschaltalgorithmen oder Vergrämung, sinnvoll bewerten kann, wurde intensiv erörtert.
Im Fokus der Veranstaltung standen der Schutz von Vogel- und Fledermausarten sowie von Fischen – und damit auf Anlagenseite vor allem die Wind- und Wasserkraft. Die Fachleute profitierten insbesondere auch vom methodischen Austausch über die Grenzen ihrer jeweiligen Arbeitsgebiete hinweg.