Harmonize

EU-weite Harmonisierung von Bewertungsansätzen
für den „Guten Umweltzustand“ in Bezug auf Impulsschall

Allgemeine Daten zum Projekt Harmonize

Projekt Harmonize
Auftraggeber / ProjektträgerEU
Laufzeit01.02.2021 – 30.09.2022
ForschungsschwerpunktOffshore-Nutzungen
ProjektnummerKT800.O.4.EUP.00001.00
Projektleitung im BSHCarina Juretzek

Projektbeschreibung

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) fordert die EU-Mitgliedsstaaten auf, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um eine nachhaltige Nutzung der Meeresumwelt im Einklang mit einem „Guten Umweltzustand“ („Good Environment Status“, GES) zu erreichen und zu erhalten. In der MSRL bestimmen 11 qualitative Deskriptoren den GES. Der Deskriptor D11 „Einleitung von Energie“ beschreibt dabei den guten Umweltzustand in Bezug auf Unterwasserlärm: „Die Einleitung von Energie, einschließlich Unterwasserlärm, bewegt sich in einem Rahmen, der sich nicht nachteilig auf die Meeresumwelt auswirkt.“. Ein Kriterium unter Deskriptor D11 ist dabei der impulshafte Unterwasserlärm.

Um den Schutz der Meeresumwelt und den Ausbau der Offshore-Windenergie miteinander zu vereinbaren, überwacht das BSH unter u.a. Schalleintrag, der bei Offshore-Bauvorhaben durch Rammarbeiten entstehen kann. 2013 setzte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das Schallschutzkonzept für Schweinswale in der Nordsee in Kraft. Seitdem richtet sich das BSH bei der Bewertung der Auswirkungen von Rammarbeiten auf die Meeresumwelt nach den darin beschriebenen Kriterien und Ansätzen. Das BSH hat so langjährige praktische Erfahrung in der Umsetzung von Bewertungskriterien für den Impulsschall gesammelt. Aus dieser Erfahrung heraus betreibt das BSH im Rahmen der Umsetzung der MSRL das nationale Schallregister.

Die COMMISSION DECISION (EU) 2017/848 ist die Grundlage für die Beurteilung des guten Umweltzustandes hinsichtlich der Anforderungen an genutzten Bewertungskriterien und –ansätze durch die EU-Vertragsstaaten. Gegenwärtig existiert eine Reihe von Bewertungsmethoden, welche durch verschiedene regionale Übereinkommen zum Meeresschutz und Mitgliedsstaaten einzeln („expertenbasiert“) verwendetet werden. Auf der Grundlage einer überregionalen Zusammenarbeit werden in diesem Vorhaben harmonisierte Bewertungsansätze in Bezug auf Impulsschall durch

  1. die Identifizierung bestehender, bewährter Ansätze,
  2. die Berücksichtigung spezifischer, regionaler Anforderungen sowie
  3. die Definition von Mindestanforderungen, Qualitätskriterien und Randbedingungen,

erarbeitet, um die Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit der Bewertungen zwischen den Meeresregionen zu gewährleisten. Das BSH hat die Projektleitung und koordiniert die Arbeiten im Verbund. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt hauptsächlich durch Auftragsvergaben.

Ziele

Das Ziel von Harmonize ist die Harmonisierung von GES-Bewertungsansätzen für den Impulsschall innerhalb der EU auf der Basis von wissenschaftlich validen Ansätzen sowie in der Praxis erprobten Erfahrungen.

Das erwartete Ergebnis von Harmonize ist die Erarbeitung harmonisierter Beurteilungsmethoden für GES, welche 1. auf standardisierten Verfahren beruhen, 2. für den Zweck der Bestimmung des GES geeignet, 3. über die Meeresregionen hinweg anwendbar und 4. im Hinblick auf die für ihre Umsetzung erforderlichen nationalen Ressourcen angemessen sind.

Projektpartner

Schweden (KTH Royal Institute of Technology), Italien (ISPRA - Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale)

Auftragnehmer

Müller-BBM GmbH sowie zwei zusätzliche KMU im weiteren Projektverlauf

Projektergebnisse

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) befasst sich unter anderem mit Auswirkungen des Unterwasserlärms auf die Meeresumwelt der EU. Eine wichtige Errungenschaft bei der Umsetzung der MSRL war die Entwicklung regionaler Schallregister, welche die Datengrundlage für MSRL-Bewertungen liefern. In jüngster Zeit hat die EU große Anstrengungen unternommen, um harmonisierte Bewertungsansätze und erstmalig regionale quantitative Schwellenwerte für Unterwasserlärm vorzuschlagen.

Vor dem Hintergrund dieser neu entwickelten Schwellenwerte wurde in Harmonize untersucht, ob sich die verfügbaren Daten in den Schallregistern für die Bewertung im Rahmen der MSRL eignen. Zudem wurden Quellen für Unsicherheiten bei den quantitativen Ergebnissen der Bewertungen analysiert.
In Harmonize wurden drei regionale Fallstudien in der Nordsee, der Ostsee und dem Mittelmeer durchgeführt. Für jede dieser Regionen wurde eine lärmintensive Tätigkeit ausgewählt, die mit einem realistischen Impulsschallereignis übereinstimmt, das für die Region an die Schallregister gemeldet wurde. Die in den Schallregister verfügbaren Daten wurden genutzt und die für die Beschreibung von Impulslärmquellen empfohlenen EU-Richtlinien angewendet. Es wurden aber auch alternative Ansätze und Beobachtungen zum Vergleich herangezogen. Die Fallstudienanalyse umfassten die Bewertung der Datenverfügbarkeit, der Datenqualität und der Datengenauigkeit in den Schallregistern. Sie zeigt die entsprechenden Auswirkungen der Daten auf die Unsicherheit und die Interpretierbarkeit der Bewertungsergebnisse auf, insbesondere für die quantitative Bewertung der vom Lärm betroffenen Lebensräume. Darüber hinaus wurden Vorschläge zur Verbesserung der Datengrundlage in den Schallregistern und zur Optimierung der Beurteilungsgenauigkeit erarbeitet.