Bfn-PRAXISINFO 4
Schutz von Vögeln und Fledermäusen an Kleinwindenergieanlagen
Kleinwindenergieanlagen (KWEA) sind bis zu einer Gesamthöhe von 50 m nach Bundesimmissionsschutzgesetz keine genehmigungsbedürftigen Anlagen. Über die Auswirkungen insbesondere auf Vögel und Fledermäuse ist noch nicht viel bekannt. Zwei vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geförderte Forschungsvorhaben liefern erste Antworten darauf, welche Faktoren welche Faktoren bei der Standortwahl zu einer Verringerung des Kollisionsrisikos beitragen können.
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