Mit dem EEG 2023 ist der hälftige Ausbau von Solarenergie auf der freien Fläche bis 2030 (2040) vorgesehen. Das entspricht ca. 0,6 bis 1,2 % der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands, die bis 2030 bzw. 2040 mit Solaranlagen bebaut werden. Agri-Photovoltaik bietet den Vorteil der Doppelnutzung der Fläche, bei gleichzeitigem Verdunstungs- und Hagelschutz für die darunter befindlichen Anbaukulturen. Allerdings gibt es auch Nachteile, wie z. B. die technische Überprägung der Flächen, Auswirkungen auf Arten der Agrarlandschaft sowie das Landschaftsbild. Ziel ist die Auswirkungen der unterschiedlichen Agri-PV-Anlagentypen in Kombination mit unterschiedlichen landwirtschaftlichen Nutzungsformen systematisch zu untersuchen und zu bewerten und daraus die Wirkungen auf die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege abzuleiten sowie Minderungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Ausschreibungsunterlagen sind am 16.07.2024 auf der Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht worden. Abgabefrist ist der 28.08.2024, 12:00h
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