Bis zu 280.000 Hektar könnten bis zum Jahr 2040 für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) beansprucht werden, je nach politischer und technischer Entwicklung. Dafür werden überwiegend Ackerflächen beansprucht, welche dabei meist in Grünland umgewandelt werden. Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen dieser Nutzungsänderung auf planungsrelevante Arten der Offenlandschaft fehlen bisher allerdings.
Zwar existieren bereits diverse Untersuchungen einzelner Solarparks, die Ergebnisse lassen aber bisher keine eindeutige Bewertung zu. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Feldlerche (Alauda arvensis). Während in manchen untersuchten Solaranlagen der Bestand an Feldlerchen stark abgenommen hat, stellen andere Untersuchungen eine Lebensraumeignung für diese Art fest, insbesondere an den Rand- und Freiflächen. Systematische und statistisch abgesicherte Analysen von größeren Datenmengen fehlen bisher.
Sachverständigen-Gutachten: Voraussetzungen für Besiedlung wird untersucht
Unter welchen Bedingungen eine Habitateignung von Solarparks für bestimmte planungsrelevante Arten(gruppen) wie Vögel, Fledermäuse, die Zauneidechse oder den Feldhamster möglich ist, möchte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einem laufenden Sachverständigen-Gutachten klären lassen. Das Gutachten soll auf einer möglichst breiten Datenbasis von Felduntersuchungen aufbauen und verschiedene Solarpark-Parameter wie Größe, Alter, Design und Pflege berücksichtigen. Ziel ist es, auf Basis statistisch abgesicherter Methoden herauszufinden, welche Anlagenparameter für die Lebensraumeignung entscheidend sind.
Ihre Solarparkdaten helfen dem Wissensstand
Wichtig für fundierte Ergebnisse ist eine breite Datenbasis, dafür sind die BearbeiterInnen des Gutachtens auf der Suche nach weiteren geeigneten Daten.
Für das Gutachten sind folgende Felddaten zu Vögeln, Fledermäusen, Zauneidechse oder Feldhamster relevant:
- Monitoringberichte nach Bau der Anlage (bestenfalls mehrjährige Kartierungen) sowie
- Feldkartierungen vor Bau der Anlage (zum Beispiel Artenschutzfachbeiträge)
Sollten Ihnen Daten vorliegen, wären wir für eine Unterstützung durch die Bereitstellung sehr dankbar.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt anonymisiert, Rückschlüsse auf einzelne Solarparks sind nicht möglich.
Wenn Sie das Vorhaben mit Daten unterstützen können, melden Sie sich bitte bis Ende Mai 2026 per Mail an: Jeremias Kempt, Bundesamt für Naturschutz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachgebiet II 4.3 "Naturschutz und erneuerbare Energien", Jeremias.Kempt(at)BfN.de
Die Ergebnisse sollen Anfang 2027 publiziert werden. Bearbeitet wird das Gutachten vom Freiburger Institut für angewandte Tierökologie (FrINat, https://www.frinat.de/).


