Energiewende

Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie

BfN-Positionspapier erschienen

Um die deutschen Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen entsprechend des 1,5-Grad-Ziels zu erreichen und die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik entsprechend anzupassen, hat der Bundestag mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Im Jahr 2030 sollen mindestens 80 % des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen (§ 1 Absatz 2 EEG 2023). Dabei liegt der Schwerpunkt des Ausbaus in den Bereichen Wind- und Solarenergie. Entsprechend ist nach § 4 Nr. 3 EEG 2023 eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf 215 Gigawatt (GW) im Jahr 2030 und 400 GW im Jahr 2040 vorgesehen.

Bis Ende 2021 waren ca. 59 GW Photovoltaik (PV)-Leistung bundesweit installiert (vgl. PV-Magazin, online 2022), wobei ca. 70 % der Leistung auf bereits versiegelten Flächen (z. B. Dächern) errichtet wurden (vgl. Wirth et al. 2021: 14). Nach EEG 2023 „wird der Ausbau hälftig auf Dach- und auf Freiflächen verteilt“ (EEG-Referentenentwurf 2022: 161). Entsprechend wird die Inanspruchnahme von bisher unversiegelten und unbebauten Flächen im Offenland zukünftig zunehmen.
Mit der vorgesehenen Förderung von Agri-PV, sogenannten Moor-PV und Floating-PV sowie der Erweiterung der Flächenkulisse für herkömmliche Freiflächenanlagen werden zukünftig deutlich mehr unversiegelte und unbebaute Flächen im Offenland technisch überprägt und in Anspruch genommen. Mit der Errichtung von Solarenergieanlagen werden, je nach Standort und Ausgestaltung, verschiedene Wirkungen auf Arten, Habitate, Naturgüter, insbesondere Bodenfunktionen und die Landschaft verbunden sein (z. B. Barrierewirkung für wandernde Arten, Veränderung des Landschaftsbildes).

Gleichzeitig bestehen europäische und internationale Verpflichtungen zur Förderung, zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität (z. B. Übereinkommen über die biologische Vielfalt, EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, UN-Ziele einer nachhaltigen Entwicklung) und entsprechende nationale Ziele, den verstärkten Rückgang von Arten (z. B. Insekten, Vögel des Offenlandes) und Lebensräumen zu verhindern.

Bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele müssen dementsprechend naturschutz- und landschaftsbezogene Anforderungen Berücksichtigung finden, um einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie sicherzustellen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) will sich aktiv einbringen und hierzu erste Empfehlungen geben. Das Positionspapier bezieht sich dabei sowohl auf Photovoltaik- als auch auf Solarthermieanlagen, da die Eckpunkte auf beide Anlagentypen angewendet werden können.

Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2022): Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie. Positionspapier. Bonn

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