Energiewende
Ein Konferenzprogramm und ein Kugelschreiber
BfN

"Naturschutzbegleitforschung der Energiewende: Fokus Artenschutz"

BfN-Kolloquium am 26. und 27. November 2019 in Bonn. Die Veranstaltung richtet sich an alle an der Energiewende beteiligten planerischen und naturschutzfachlichen Akteure sowie an die F&E-Vorhaben zu erneuerbaren Energien und Artenschutz.

 

- Anmeldung nur noch für Forschungsnehmerinnen und -nehmer des BfN möglich -

Der Brückenschlag zwischen den Anforderungen des Naturschutzes an die erneuerbaren Energien und der Erreichung der Ausbauziele der Energiewende bilden den Schwerpunkt des Kolloquiums „Naturschutzbegleitforschung der Energiewende: Fokus Artenschutz“.

Für Planer, Betreiber, Genehmigungs- und Naturschutzbehörden und Naturschutzvertreter stellt sich die Aufgabe, den aus Sicht des Naturschutzes erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende naturverträglich zu gestalten. Dies umfasst insbesondere auch die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorgaben bei Planung, Entwicklung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Der Forschungsschwerpunkt „Naturschutz und erneuerbare Energien“ des BfN setzt dazu auf das naturschutzfachliche Monitoring der erneuerbaren Energien und auf übergeordnete Szenarien zur Gestaltung einer naturverträglichen Energieversorgung. Diese werden insbesondere durch Erkenntnisgewinne zu relevanten Arten und Vorschläge zu deren Schutz untermauert.

Das Herbstkolloquium des BfN möchte vor diesem Hintergrund mit Good-Practice-Beispielen eine Diskussionsgrundlage bieten, wie F&E-Ergebnisse genutzt werden können, die Energiewende naturverträglich zu gestalten – was den Artenschutz auch als ein Thema der Energiewende in den Mittelpunkt rückt. Das Kolloquium steht unter dem Leitaspekt, die Möglichkeiten und Grenzen auszuloten, die aus den Forschungsaktivitäten des BfN im Forschungsschwerpunkt „Naturschutz und erneuerbare Energien“ gewonnenen aktuellen Erkenntnisse mit Bezug zum Artenschutz, praxisgerecht aufzubereiten und zu vermitteln. Welche spezifischen Bedarfe haben Zulassungs- und Naturschutzbehörden und welche guten Beispiele liefern aktuelle Forschungsergebnisse? Wie begegnet der Artenschutz der Herausforderung, nicht instrumentalisiert zu werden? Wie sehen Good-Practice-Möglichkeiten aus?

Das Kolloquium richtet sich an alle an der Energiewende beteiligten planerischen und naturschutzfachlichen Akteure sowie an die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erneuerbaren Energien und Artenschutz.

Die TeilnehmerInnenzahl ist leider begrenzt. Weitere Anmeldungen sind ab dem 30.09.2019 noch für Forschungsnehmerinnen und -nehmer des BfN möglich, bitte senden Sie dazu eine Mail an info(at)avoid-unrequested-mailsnatur-und-erneuerbare.de

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