Das FuE-Projekt stand im Zeichen der erstmaligen rechtlichen Verankerung der Antikollisionssysteme (AKS) als fachlich geeignete Schutzmaßnahme. Neben der Frage, wie es zur Anerkennung weiterer Systeme als „nachweislich vermeidungswirksam“ kommt, stellte sich die Frage, wie die Systeme die Grenzen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einhalten können.
In der Abschlussveranstaltung werden unter anderem folgende Fragen diskutiert:
- Wie erfolgt die Anerkennung der grundsätzlichen Wirksamkeit von Systemen? Welche sind bereits erprobt?
- Welche Rolle spielt der Prüfrahmen des Landes Schleswig-Holstein für die Anerkennung von Systemen?
- Welche Nachweise sind im Rahmen einer Genehmigung vorzulegen?
- Welche Möglichkeiten bestehen, Ertragsverluste und -unsicherheiten bei AKS-Einsatz zu verringern?
- Welche Festlegungen sind im Rahmen der Genehmigung sinnvoll?
Termin: 24. Oktober 2024, 11:00 -16:30 Uhr, Berlin (Präsenzveranstaltung)
Eine Veranstaltung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende gGmbH im Rahmen FuE-Projektes „Antikollisionssysteme in der Praxis"