
Das Projekt „AKS-Praxis“ untersuchte die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen (AKS) unter den neuen regulatorischen Voraussetzungen des BNatSchG. Neben fachlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit wurden Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützte das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb, griff Fragen der Anwendung unter den Bestimmungen des BNatSchG auf und trug durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.
AKS werden im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als eine der möglichen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen genannt, mit denen Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen vermieden beziehungsweise gesenkt werden können. Das vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) bearbeitete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „AKS-Praxis“ zielte darauf ab, das vorhandene Wissen zu AKS zu erweitern und bestehende Empfehlungen an den rasant fortschreitenden Kenntnisstand anzupassen.
Vorgehen
Anknüpfend an die vorausgehenden Arbeiten des Forschungsnehmers zur Vereinheitlichung der Anforderungen an die Validierung von Antikollisionssystemen (AKS) durch Erprobung befasste sich dieses FuE-Projekt mit einer Überprüfung und Fortschreibung der bisherigen Anforderungen an den Leistungsfähigkeitsnachweis als Grundlage für die Anerkennung der Systeme und ihre Anwendbarkeit als Schutzmaßnahme. Dazu wurden bestehende Anforderungen evaluiert und mit den Konventionsvorschlägen für eine einheitliche Erprobung und statistische Datenauswertung des Landes Schleswig-Holstein[1] abgeglichen. In diesem Kontext wurden einzelne Parameter wie die Bemessung der Reaktionsdistanz auf Grundlage neuer Erkenntnisse nachgeschärft.
Die mit § 45b BNatSchG im Jahr 2022 eingeführten Regelungen erforderten es, sich näher mit den Prämissen für die Maßnahmenauswahl zu befassen. Die Begrenzung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen führt dazu, dass die Anwendungschancen von AKS insbesondere an weniger ertragreichen Standorten eher gering sind, wenngleich sich die Ertragsverluste wirksam begrenzen lassen. Indem ein System mehrere WEA überwacht, können die Kosten pro WEA gesenkt werden. Ob diese Lösung einen hinreichend wirksamen Schutz gewährleistet, ist einzelfallabhängig zu beurteilen.
Als Ansatzpunkt, der die AKS-Anwendung befördern könnte, nannten die Autoren die Formulierung konstellationsspezifischer Kriterien (z. B. abstands- oder häufigkeitsbedingt erhöhte Flugaktivität). Die Mindest-Betriebszeit für ein AKS sollte die sensiblen Brut- und Fortpflanzungsphasen abdecken.
Wenn ein erprobtes und anerkanntes System angewendet wird, ist die Vermeidungswirksamkeit standortbezogen im Einzelfall darzulegen. Dazu kann ein Abschaltkonzept erstellt werden. Daraus sollte hervorgehen, dass die als Leistungsfähigkeitsnachweis ermittelte Gesamt- bzw. Schutzrate auf den fraglichen Standort übertragbar ist. Wichtig sind auch die Hinweise zur fortlaufenden Dokumentation des AKS-Betriebs. Hierfür ist ein Betriebs-Handbuch für das AKS zu führen. Ein obligatorisches Inbetriebnahme-Protokoll bildet die Referenz für alle später erfolgenden Änderungen und Anpassungen. Zuletzt befasste sich das Projekt auch mit der automatisierten Detektion von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen und den Einsatzmöglichkeiten zur Abschaltsteuerung in diesem Bereich.
[1] Finanziert durch das Ministerium für Energiewende Klimaschutz Umwelt und Natur (MEKUN), Laufzeit 09/2022 bis 12/2923, verlängert bis 08/2024.
Ergebnisse
Weitere Informationen
- KNE Projektwebseite zum FuE-Vorhaben
- KNE Veröffentlichungen zu Antikollisionssystemen
- Abschlussveranstaltung des KNE (Oktober 2024)
Projektleitung
Dr. Elke Bruns
Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH
Neue Grünstraße 18, 10179 Berlin
Projektbearbeitung:
Maik Pommeranz
maik.pommeranz@naturschutz-energiewende.de
Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz
Standort Leipzig
Alte Messe 6, 04013 Leipzig
Jens Ponitka
Tel: 0341 30977-169
jens.ponitka@bfn.de
Leitthema
Windenergie und VögelSchlagworte
Vögel Windenergie Bundesnaturschutzgesetz Artenschutz International National Ebenenübergreifend Befragung Literaturreview und -analyse Fachveranstaltungen Leitfaden Erweiterung des Wirkungswissens Fachempfehlungen BfN BMU Abgeschlossen Ergebnisse veröffentlichtZum Thema
Monitoringberichte und Feldkartierungen für laufendes Sachverständigen-Gutachten zu Vögeln, Fledermäusen, Zauneidechse und Feldhamster gesucht

07. November 2024, 10:00–16:00h, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin

06. November 2024, 15:00–17:30 Uhr, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin & online per Livestream



