Das Projekt „AKS-Praxis“ untersucht die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen (AKS) unter den neuen regulatorischen Voraussetzungen des BNatSchG vor. Neben fachlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit werden Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützt das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb, greift Fragen der Anwendung unter den Bestimmungen des BNatSchG auf und trägt durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.
Antikollisionssysteme (AKS) werden im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als eine der möglichen Schutzmaßnahmen genannt, mit denen Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen vermieden beziehungsweise gesenkt werden können. Das vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) bearbeitete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „AKS-Praxis“ zielt darauf ab, das vorhandene Wissen zu AKS zu erweitern und bestehende Empfehlungen an den rasant fortschreitenden Kenntnisstand anzupassen.
Konkret besteht beispielsweise noch Untersetzungsbedarf für die Ermittlung der artspezifischen Reaktionsdistanz. Diesen Bereich mit einer hohen Erfassungssicherheit zu überwachen, ist Voraussetzung für eine rechtzeitige Abschaltung. Die eingesetzten Systeme sollten diese Distanz sicher abdecken können. Durch Auswertung von Daten über die Fluggeschwindigkeit von Vögeln und Erkenntnissen zu WEA-spezifischen Trudelzeiten können die bisherigen Annahmen konkretisiert und abgesichert werden. Das Projekt befasst sich darüber hinaus mit den Anforderungen an die Abdeckung von potenziellen Standorten und es wird geprüft, inwieweit Standards zur Ermittlung der Abdeckungsrate formuliert werden können.
Ziel des Vorhabens ist es, die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen. Zugleich steht die Frage der Vorzugswürdigkeit gegenüber anderen Formen der Abschaltung und die Zumutbarkeit im Raum. Im neuen BNatSchG engen die Zumutbarkeitsbeschränkungen die Anwendung von Schutzmaßnahme und insbesondere von AKS ein. Im Laufe des Projektes soll daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen ergeben und wie diese ggf. optimiert werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes wird auf dem Wissenstransfer in die Praxis liegen. Hierfür werden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert, ergänzend dazu sieht das Projekt Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinfos vor.
Vögel und Windenergienutzung: Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung
BfN-Schriften 634 (2022)
2 MB · pdf
Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen (2021)
BfN-Skripten 610 (2021)
1 MB · pdf
Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen
BfN-Skripten 571 (2020)
549 KB · pdf
Projektleitung
Dr. Elke Bruns
Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH
Neue Grünstraße 18, 10179 Berlin
Projektbearbeitung:
Maik Pommeranz
maik.pommeranz(at) naturschutz-energiewende.de
Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz
Standort Leipzig
Alte Messe 6, 04013 Leipzig
Jens Ponitka
Tel: 0341 30977-169
jens.ponitka(at) bfn.de
07.11.2024
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06.11.2024
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16.07.2024
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