
Das Vorhaben dient dazu, das BfN und BMUKN auf wissenschaftlicher Basis fachlich und juristisch bei der untergesetzlichen Umsetzung und dem Vollzug der neuen Regelungen der RED III zu unterstützen. Dabei sind ggf. auch neue Entwicklungen im Kontext der Regelungen der RED III zu betrachten (bspw. Grids Package, Omnibus-Paket). Es werden fachliche Beiträge und Lösungen mit Bezug zu der nationalen Umsetzung der RED III in den Technologiesparten Windenergie an Land und auf See, Photovoltaik inkl. deren Nebenanlagen (insb. Speicher) und Netzanbindung erarbeitet.
Die Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) enthält zahlreiche Vorgaben und Optionen für die Umsetzung verschiedener Regelungen in nationales Recht. So sollen die Mitgliedsstaaten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien sowie Infrastrukturgebiete (Netze und Speicher) ausweisen, in denen verfahrenserleichternde Bedingungen gelten werden (beispielsweise Wegfall von UVP, spezieller Artenschutzprüfung und FFH-VP auf Genehmigungsebene). Mittlerweile wurden die Vorgaben der RED III u.a. durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (Artikelgesetz) in nationales Recht umgesetzt. Wesentlicher Bestandteil sind Vorschriften zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten auf kommunaler sowie landes- und regionalplanerischer Ebene sowie Regelungen für die Verfahrensdurchführung und den materiellen Prüfungsumfang bei Genehmigungsverfahren innerhalb ausgewiesener Beschleunigungsgebiete. Darüber hinaus sind weitere Gesetze zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erwarten. Mit der nationalen Umsetzung ergeben sich zahlreiche fachliche und juristische Fragestellungen. Ziel des Vorhabens ist es daher, bei der untergesetzlichen Umsetzung sowie dem Vollzug der neuen Regelungen zu unterstützen bzw. sowohl fachliche als auch juristisch zu beraten und dabei die Wahrung von Aspekten des Umwelt- und Naturschutzes im Blick zu behalten.
Durch die Erarbeitung von Leitfäden und Arbeitshilfen sind bspw. Konkretisierungen von Regeln, Verpflichtungen und wirksamen Maßnahmen zur Minderung von Umweltwirkungen sowie die juristische und fachliche Klärung neuer unbestimmter Rechtsbegriffe, Verfahrenselemente und Prüfschritte in den Blick zu nehmen.
Bosch & Partner GmbH
Kirchhofstr. 2c, 44623 Herne
Dr.-Ing. Katrin Wulfert
k.wulfert(at)boschpartner.de
RAe Füßer & Kollegen
Martin-Luther-Ring 12, 04109 Leipzig
Dr. Marcus Lau
lau(at)fuesser.de
Bundesamt für Naturschutz (BFN)
Standort Leipzig
Alte Messe 6
04103 Leipzig
Jens Ponitka
jens.ponitka(at)bfn.de
10.03.2026
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07.11.2024
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06.11.2024
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