Um die Beeinträchtigung von Vögeln durch Windenergieanlagen zu minimieren, sind in der Praxis die verschiedensten Maßnahmen gängig. Dazu zählt es, den Anlagenbetrieb zu regulieren, ein Anlocken von Vögeln zu vermeiden oder sie durch Lärm oder optische Reize zu verscheuchen. Um die Wirksamkeit solcher Maßnahmen zu erforschen, entwickelt das Vorhaben ein Untersuchungskonzept und kann so dazu beitragen, einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft zu unterstützen.
Mit zunehmendem Ausbau der Windenergie an Land werden verstärkt Standorte in Anspruch genommen, die in einem Spannungsverhältnis zum Naturschutz stehen. Insbesondere Vögel können durch diesen Ausbau der Windenergie beeinträchtigt werden. Um diese Beeinträchtigung gering zu halten und so den Eintritt von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für Vögel (nach § 44 BNatschG) zu verhindern, werden im Wirkungsbereich von Windenergieanlagen verstärkt Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchgeführt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist bislang jedoch aus Naturschutzsicht nicht ausreichend untersucht. Das Vorhaben entwickelt daher eine Methodik zur Bestimmung der Wirksamkeit und damit des Erfolges ausgewählter Maßnahmen.
Im ersten Arbeitsschritt werden die bereits vorhandenen Informationen (z.B. Studien, Gutachten, praktische Erfahrungen aus der ökologischen Forschung, Daten aus Freilandstudien, Genehmigungsbescheide, Ländererlasse und –leitfäden, Rechtsurteile) analysiert und auf ihre Nutzbarkeit in Bezug auf die vorliegende Fragestellung hin geprüft.
Im Anschluss daran ist ggf. eine Auswahl an Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen an WEA zu treffen, für die eine Bewertungsmethodik entwickelt werden kann und soll, wobei die Kriterien für die Auswahl sich u.a. an dem Stand der Technik, an der artspezifischen Wirksamkeit und der Umsetzbarkeit orientieren. Darauf aufbauend werden die Art und der Umfang der notwendigen Untersuchung auch im Hinblick auf Datenauswertung und Bewertung der Eignung der Maßnahmen festgelegt.
Im Ergebnis des Vorhabens steht ein Untersuchungskonzept für eine mögliche Anschlussstudie zur Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen der Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Avifauna. Die praktischen Untersuchungen werden im Rahmen dieses Vorhabens nicht durchgeführt.
Ziel des Vorhabens war es, in einem ersten Schritt für die zahlreichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu recherchieren, welche Erkenntnisse es zu deren jeweiliger Wirksamkeit gibt. Im Fokus stand dabei die Vermeidung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen. In einem zweiten Schritt sollten davon spezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ausgewählt werden, um Untersuchungskonzepte für den Nachweis der Wirksamkeit zu erarbeiten.
Wesentliche Erkenntnisse zu diesem Zeitpunkt sind:
Neben der Einordnung der Maßnahmen hinsichtlich Erkenntnissen zu deren Wirksamkeit zählen zwei Vorschläge für Untersuchungskonzepte zu den Projektergebnissen: für die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen "Betriebsregulierung (Abschaltung) bei bestimmten landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen" und zur Wirksamkeit von "Lenkungsmaßnahmen" (Quantifizierung von Habitatpräferenzen im Raumnutzungsverhalten kollisionsgefährdeter Greifvögel in Abhängigkeit der Verteilung und Qualität von Nahrungsgebieten).
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Vogelkollisionen an Windenergieanlagen
BfN-Skripten 518 (2018)
Projektleitung
BioConsult SH GmbH & Co. KG
Schobüller Str. 36, 25813 Husum
Jan Blew
Tel: 04841/66329-12
j.blew(at) bioconsult-sh.de
Projektpartner
ARSU - Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH
Escherweg 1, 26121 Oldenburg
Dr. Marc Reichenbach
Tel: 0441/9717493
reichenbach(at) arsu.de
Kerstin Menke
Tel: 0441/9717457
menke(at) arsu.de
ANUVA - Stadt- und Umweltplanung GbR
Nordostpark 89, 90411 Nürnberg
Klaus Albrecht, Stefanie Bußler
Tel: 0911/46262788
klaus.albrecht(at) anuva.de
Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz
FG II 4.3 Naturschutz und Erneuerbare Energien
Alte Messe 6, 04013 Leipzig
Jens Ponitka
Tel: 0341/30977-169
Jens.Ponitka(at) BfN.de
07.11.2024
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06.11.2024
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16.07.2024
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