Der Prozess des Repowerings bietet die Chance, aus Naturschutzsicht die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) so zu steuern, dass bestehende Konflikte gemindert werden und wegfallende Kapazitäten möglichst naturverträglich ersetzt bzw. neu zugebaut werden. Noch fehlen jedoch anerkannte Konventionen zu naturschutzfachlichen und rechtlichen Beurteilungen dieses Vorhabentyps sowie zur planerischen und methodischen Umsetzung der zahlreichen Vorgaben. Zunächst soll daher der bundesweite Status Quo der Planungs- und Genehmigungspraxis evaluiert und daraus ein Leitfaden zur Best-Practice beim Repowering aus Naturschutzsicht entwickelt werden.
Repowering wird wesentlich zum Zubau installierter Leistung beitragen. In naher Zukunft wird mit einem deutlichen Anstieg des Repowerings von Windenergieanlagen (WEA) gerechnet, da für viele Bestands-WEA der Zeitraum der Einspeisevergütung abläuft. Aufgrund von Genehmigungslaufzeiten von 20 Jahren und derzeitigen Förderungs-Regeln wird der Vergütungsanspruch für eine Vielzahl von Windenergieanlagen bereits in den nächsten 5 Jahren verfallen. Neben einem Weiterbetrieb alter WEA besteht für neue WEA eine erneute Vergütung nach aktuellem EEG; allerdings können ca. 40% aller bestehenden WEA nicht am bisherigen Standort ersetzt werden. In den Bundesländern gelten für den Repowering-Prozess unterschiedliche Vorgaben bzw. werden verschiedene Ansätze zur Vereinfachung von Repowering diskutiert. Aus Naturschutzsicht bietet das Repowering die Möglichkeit, die Standortwahl der WEA erneut, nicht nur auf Basis des aktuellen Forschungsstandes, zu überprüfen, sondern auch am Standort/ im Bundesland neu gewonnene Erkenntnisse in die neuerlichen Untersuchungen und Bewertungen einfließen zu lassen, sodass bestehende Konflikte gemindert und ein naturverträglicher Um- bzw. Zubau erreicht werden kann. Dazu gehört auch der gezielte Rückbau von WEA, welche artenschutzrechtliche Konflikte auslösen, oder besondere Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben.
Daher ist es aus Naturschutzsicht von Interesse, frühzeitig entsprechenden Handlungsbedarf zu erkennen, die positiven und negativen Auswirkungen des Repowering von WEA auf Natur und Landschaft unter aktuellen Aspekten neu zu recherchieren und zu bewerten und in die zukünftigen politischen Weichenstellungen einzubringen.
Es ist das Ziel, die in den Bundesländern häufig unterschiedlich gewichteten Aspekte der planerischen Ebenen, der Genehmigungspraxis, des Umgangs mit dem Gebiets- und Artenschutz als auch Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen allgemein und vor allem an verschiedenen Praxisbeispielen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands zu untersuchen. Hieraus sollen Anforderungen und Empfehlungen an die Planungs- und Genehmigungspraxis von Repowering-Vorhaben erarbeitet werden und möglicher Handlungsbedarf und Empfehlungen für die verschiedenen Ebenen abgeleitet werden.
Zunächst werden Grundlagendaten zum Repowering in Deutschland (Ausbauzustand, fachliche und gesetzliche Grundlagen) zusammengestellt. Auf der planerischen Ebene werden Fragen zur Standortwahl und -sicherung für Repowering analysiert; zudem wird die Genehmigungspraxis betrachtet, so z. B. der Umgang mit Gebiets- und Artenschutzaspekten, Kompensationsverpflichtungen, der Anrechnung bereits erfolgter Kompensation sowie Vollzug und Effizienz von Naturschutzauflagen und -maßnahmen.
In einer ersten Runde regionaler Workshops wird die Genehmigungs- und Planungspraxis in der Region aus Naturschutzsicht abgefragt, bewertet und Best-Practice-Beispiele erfasst. Hierauf wird ein naturschutzbezogenes Bewertungsschema entwickelt, in welchem Kriterien zum Arten-, Biotop- und Gebietsschutz sowie Landschaftsbild berücksichtigt werden, und welches in einer zweiten Runde Workshops vorgestellt und diskutiert wird.
Als Ergebnis sollen fallspezifisch Anforderungen an die Prüfschritte des Naturschutzes bei Planung und Zulassung erarbeitet werden, sowie entsprechende Empfehlungen. Es wird dargestellt, welche Anreize für Repowering aus Naturschutzsicht gesetzt werden können und wie der Umgang mit Repowering etwa im Ausschreibungsverfahren aussehen kann. Ebenso werden Empfehlungen für die Umsetzung des Bewertungssystems abgeleitet sowie das Ausmaß an Anpassungen zum Beispiel der Länderleitfäden sowie die Anwendbarkeit der Empfehlungen in Beispielregionen diskutiert sowie ggf. weiterer Handlungsbedarf aufgezeigt.
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FG II 4.3 Naturschutz und Erneuerbare Energien
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Katharina Schilling, Ulrike Bosch
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