Der Ausbau der Solarenergie, auch auf der Freifläche, wird in den nächsten Jahren in Deutschland stark zunehmen. Ziel des Projektes ist es, die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Implementierung von PV-Freiflächenanlagen zu verbessern und den Wissenstransfer in die Planungspraxis zu stärken.
Das Vorhaben soll dazu beitragen, dass Naturschutzbelange bei der Implementierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden.
Hierfür wird zunächst der mit dem Solarpaket I begonnene Definitionsprozess von ‚Biodiversitätssolaranlagen‘ auf Bundesebene mit digitalen Workshops moderierend begleitet. Auf diese Weise sollen fachliche Fragen geklärt und mögliche Folgewirkungen von Festlegungen abgeschätzt werden. Die Ergebnisse sollen kurzfristig auch zur Unterstützung bei aktuellen Diskussionen und anstehenden Regelungen nutzbar sein.
Darüber hinaus wird im Rahmen des Projektes der aktuelle Stand der Forschung zu Auswirkungen von PV-FFA insbesondere auf besonders und streng geschützte Arten für die Fachöffentlichkeit aufbereitet. In einem extern zu vergebenden Gutachten werden PV-sensible Arten(-gruppen) identifiziert, um Betroffenheiten und Maßnahmen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich innerhalb der Fläche ableiten zu können.
Die Nutzung der bestehenden sowie der im Rahmen des Solarpakets voraussichtlich neu eingeführten Instrumente zur Steigerung der Biodiversität in PV-FFA soll gefördert werden. Hierfür werden zunächst Unterstützungsbedarfe der Akteure auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreisen) ermittelt. Anschließend erfolgt der Wissenstransfer von Projektergebnissen und fachlichen Grundlagen in die kommunale Planungspraxis.
Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Veranstaltungsformate genutzt. Hierzu zählen online durchgeführte Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen für eine große Teilnehmendenzahl, ebenso wie regionale Präsenzveranstaltungen mit Exkursionen an Best-Practice-Standorte.
Die Ergebnisse der Fachgespräche und des Artenschutzgutachtens werden zusammengeführt und in einer Informationsbroschüre für die an Solarparks beteiligten Akteure aus Kommunen/Kreisen, Verbänden und Landwirtschaft aufbereitet. Die Broschüre gibt Informationen über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Verfahrensschritte des Planungsprozesses, in denen naturschutzfachliche Belange berücksichtigt werden sollten. Sie steht nach Ablauf der Projektlaufzeit frei zugänglich zur Verfügung.
Im Rahmen des Vorhabens wirde im August 2024 ein Fachgutachten zu Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks veröffentlicht:
Dr. Stephan Feldmeier et al. (08/2024) Fachgutachten "Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks" (bgh plan Trier)
Von April bis Oktober 2024 werden fünf Workshops mit Exkursionen in besonders naturverträglich gestaltete Beispielparks durchgeführt. Nach einem fachlichen Input und Austausch über die Herausforderungen von Planung und Umsetzung, werden Technik und Naturschutzmaßnahmen in einem nahegelegenen Solarpark erlebbar: Wie hoch sind die Module? Wie breit sind besonnte Streifen und welche Biotope finden Platz auf der Fläche? Die kostenfreie Veranstaltungsreihe richtet sich vorrangig an kommunale Akteure.
Bei Interesse an der Veranstaltung wenden Sie sich gerne an veranstaltung(at) naturschutz-energiewende.de
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Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gGmbH
Neue Grünstraße 18, 10179 Berlin
Dr. Julia Wiehe
Tel: 030/7673738-26
julia.wiehe(at) naturschutz-energiewende.de
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110, 53179 Bonn
Dr. Katja Bunzel
0341/30977-170
katja.bunzel(at) bfn.de
07.11.2024
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06.11.2024
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16.07.2024
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