Detektionssysteme zur automatischen Vogelerfassung und ereignisbezogenen Betriebsregulierung von Windenergieanlagen haben das Potenzial, artenschutzrechtliche Konflikte zu vermindern. Die Ergebnisse aus unabhängigen Systemerprobungen werden Aufschluss darüber geben, wie leistungsfähig die einzelnen Systeme sind. Das F+E-Vorhaben umfasst eine Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen Empfehlungen über Mindestanforderungen an die Wirksamkeit von Detektionssystemen erarbeitet werden, um einen Konsensbildungsprozess einzuleiten sowie den weiteren Wissenstransfer zu befördern.
Damit die Ziele der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien gleichermaßen erreicht werden können, kommt es darauf an, Konflikte zwischen bestimmten windenergiesensiblen Arten und dem Ausbau der Windkraft durch eine geeignete Standortwahl zu vermeiden. An den jeweiligen Standorten gilt es dann die verbleibenden artenschutzrechtlichen Konflikte soweit zu mindern, dass keine Verbotstatbestände (hier: Tötungsverbot nach §44 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz) erfüllt sind. Dazu müssen wirksame Schutzmaßnahmen gegeben sein.
In Detektionssystemen – insbesondere Radar- und Kamerasysteme – zur automatischen Vogelerfassung wird ein Potenzial gesehen, Kollisionsrisiken windenergiesensibler Vogelarten mit Windenergieanlagen zu vermindern. Die ersten Ergebnisse aus aktuell in Deutschland laufenden unabhängigen Systemerprobungen werden in der ersten Jahreshälfte erwartet. Sofern sie sich als wirksam erweisen, werden fachliche Empfehlungen erforderlich, um zu regeln, in welchen Planungssituationen sie angewendet und wie sie in Genehmigungen integriert werden könnten.
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) wird in diesem Jahr eine vierteilige Veranstaltungsreihe durchführen. Damit soll der Konsensbildungsprozess über Wirksamkeitsanforderungen und mögliche Einsatzbereiche von Detektionssystemen zur ereignisbezogenen Betriebsregulierung eingeleitet werden. Im Zuge der Veranstaltungsreihe sollen fachliche Empfehlungen erarbeitet und mit der Fachwelt diskutiert werden. Das Vorhaben ergänzt u. a. die durch das BfN geförderten Forschungsaktivitäten am süddeutschen Windtestfeld (NatForWINSENT II).
Der Schwerpunkt liegt auf der Formulierung von Mindestanforderungen an die Eignung und Wirksamkeit der Systeme als Schutzmaßnahme – im Allgemeinen, aber auch im Einzelfall. Dabei steht die Beurteilung der Systemleistungsfähigkeit (u. a. räumliche und zeitliche Abdeckung, Erfassungsreichweite und -rate, Klassifizierungserfolg) wie auch der daran anknüpfenden Fragestellungen (bspw.: Definition des „Trudelmodus“ und des artspezifischen Reaktionsbereichs, Umgang mit Vergrämung) im Fokus. Es wird zu differenzieren sein, welche Anforderungen fachlich wünschenswert, rechtlich geboten und nicht zuletzt praktikabel sowie verhältnismäßig sind.
Als ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung von Hinweisen zu möglichen Einsatzbereichen von automatischen Detektions- und Abschaltsystemen in einem bestehenden planerischen und genehmigungsrechtlichen Kontext zu diskutieren. Darüber hinaus stellt sich insbesondere auch die Frage nach der Gewährleistung der Kontrollierbarkeit einer ereignisbezogenen Abschaltung durch die Behörden.
Anforderungen an technische Überwachungs- und Abschaltsysteme an Windenergieanlagen (2021)
BfN-Skripten 610 (2021)
Technische Systeme zur Minderung von Vogelkollisionen an Windenergieanlagen
BfN-Skripten 571 (2020)
KNE | Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende
Kochstraße 6-7, 10969 Berlin
Projektleitung: Dr. Elke Bruns
Tel: 030/7673738 20
elke.bruns(at) naturschutz-energiewende.de
Projektbearbeitung: Eva Schuster
Tel: 030/7673738 23
eva.schuster(at) naturschutz-energiewende.de
Bundesamt für Naturschutz
FG II 4.3 / Naturschutz und erneuerbare Energien
Alte Messe 6, 04013 Leipzig
Jens Ponitka
jens.ponitka(at) BfN.de
07.11.2024
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06.11.2024
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16.07.2024
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