
Das Vorhaben hat zum Ziel, geeignete FCS-Maßnahmen darzustellen und konkrete Hinweise für die Umsetzung in der Praxis zu geben. Dies entspricht dem bundesweiten Grundsatz eines naturverträglichen Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und flankiert aktuelle Standardisierungsaktivitäten im Bereich Artenschutz und Windenergie.
In den letzten Jahren werden aus verschiedenen Gründen nur noch wenige neue Windenergieanlagen genehmigt und gebaut. In der Debatte zur Wiederbelebung des Ausbaus der Windenergie an Land spielt eine mögliche vermehrte Nutzung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG eine wichtige Rolle. Die Nutzung der Ausnahme ist zwingend daran gekoppelt, dass sich der Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht verschlechtert. Durch entsprechende Maßnahmen und Artenhilfsprogramme und -konzepte sowie deren Planung und Verankerung auf Raumplanungs- oder Landesebene könnte dies bei gleichzeitiger steigender Flexibilität für den Windenergieausbau sichergestellt werden.
Vorgehen
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist es, einen Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen für wirksame Artenhilfsprogramme (AHP) ausgewählter kollisionsgefährdeter Vogelarten zu erarbeiten. Es sollen auch Hinweise für die Umsetzung (Randbedingungen) umfasst sein. Diese Maßnahmen können zur Sicherstellung des Erhaltungszustandes windenergiesensibler Vogelarten beitragen.
Neben einem Katalog artenstützender Maßnahmen soll herausgearbeitet werden, unter welchen Voraussetzungen diese Maßnahmen wirksam sind. Folgende Fragestellungen werden bearbeitet:
- Wie können Artenhilfsprogramme (AHP) strukturiert werden?
- Was sind Erfolgsfaktoren für die Wirksamkeit von AHP (Finanzen, feste einhaltbare Ziele, Maßnahmentypen etc.)?
- Welche Arten sind besonders betroffen und für welche windenergiesensiblen Vogelarten sind AHP sinnvoll?
- Welche Maßnahmen sind besonders erfolgversprechend zur Förderung von windenergiesensiblen Vogelarten?
- Wie können Maßnahmen in AHP wirkungsvoll im Kontext des Windenergieausbaus umgesetzt werden? Welche Umsetzungspraxis gibt es in den Ländern?
Ergebnisse
- Begriffsklärung, Übersicht und Kategorisierung von bestehenden Artenhilfsprogrammen für windenergiesensible Vogelarten im Rahmen einer intensiven Recherche.
- Bewertung und Evaluierung von bestehenden Artenhilfsprogrammen/Artenschutzprojekten nach ihrer Wirksamkeit.
- Entwicklung einer Struktur von Artenhilfsprogrammen und Entwicklung von Maßnahmen für acht charakteristische windenergiesensible Vogelarten.
- Rechtliche Einordnung der Umsetzungen von AHP im Kontext des Windenergieausbaus.
- Handlungsempfehlungen und Vollzugswege zur wirkungsvollen Umsetzung von AHP in den Ländern.
Projektleitung
Michael-Otto-Institut im NABU
Dr. Philip Hunke
Goosstroot 1
24861 Bergenhusen
Tel. 04885/570
philip.hunke@nabu.de
NABU Bundesgeschäftsstelle
Ralf Schulte
Charitéstr. 3
10117 Berlin
Tel. 030/284984-1601
ralf.schulte@nabu.de
Projektpartner
Bosch & Partner GmbH
Kirchhofstraße 2c, 44623 Herne
Dr. Katrin Wulfert
Tel: 02323/9462924
k.wulfert@boschpartner.de
Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz
FG II 4.3 Naturschutz und erneuerbare Energien
Alte Messe 6, 04013 Leipzig
Nora Köcher
Tel. 0341/30977-166
Nora.Koecher@BfN.de
Leitthema
Windenergie und VögelSchlagworte
Vögel Fauna Biologische Vielfalt Wald Kulturlandschaft Schutzgebiete Windenergie Bundesnaturschutzgesetz Eingriffsregelung Gebietsschutz Landschaftsplanung Regionalplanung Artenschutz National Regional Lokal Fallstudien Befragung Literaturreview und -analyse Fachveranstaltungen Methodenentwicklung Standards Fachempfehlungen BfN BMU Abgeschlossen Ergebnisse veröffentlichtZum Thema
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07. November 2024, 10:00–16:00h, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin

06. November 2024, 15:00–17:30 Uhr, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin & online per Livestream


