Energiewende

Landschaft, Schutzgebiete und Erneuerbare

Projekttitel: Naturschutzrechtliche Steuerungspotenziale des Gebietsschutzes, insbesondere von Landschafts-schutzgebieten unter besonderer Berücksichtigung erneuerbarer Energien

Im Fokus

  • Steuerungspotenziale des Gebietsschutzes
  • Umfassende Analyse der Rechtslage
  • Empfehlungen für die Ausgestaltung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen

Kontakt

Universität Kassel
Fachbereich 06 Architektur , Stadtplanung, Landschaftsplanung
Fachgebiet Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht
Universitätsplatz 9, 34109 Kassel
Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel
Tel: 0561/804-3570
mengel(at)avoid-unrequested-mailsuni-kassel.de 

Förderung

FKZ 3515 81 1000
UFOPLAN 2015
Laufzeit: 01.08.2015 - 31.01.2018

Das Forschungsvorhaben untersucht die Steuerungspotenziale des Gebietsschutzes mit einem besonderen Augenmerk auf Landschaftsschutzgebiete. Besonders berücksichtigt wurden zudem die Möglichkeiten der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit Instrumenten des Gebietsschutzes.

Der Gebietsschutz gehört zu den "Klassikern" des deutschen Naturschutzrechts. Den Kern des nationalen Schutzgebietssystems bilden Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete, flankiert von den Großschutzgebieten Nationalpark, Biosphärenreservat und Naturpark sowie dem Objektschutz mit den beiden Kategorien Naturdenkmal und Geschützter Landschaftsbestandteil. Zuletzt neu hinzugekommenen ist die Kategorie des Nationalen Naturmonuments. In einem ersten Teil dieses Vorhabens erfolgte eine systematische Analyse dieser Schutzgebietskategorien. Im Sinne einer Profilanalyse wurden für die einzelnen Kategorien jeweils die Schutzgegenstände, die Schutzzwecke und die Schutzvoraussetzungen sowie das mögliche Schutz- bzw. Steuerungsregime herausgearbeitet. Außerdem werden Informationen zu den Formen der Schutzerklärung und den Zuständigkeiten nach Landesrecht sowie ergänzende Hinweise zu weiteren Teilaspekten wie etwa Anzahl oder Flächengröße der ausgewiesenen Gebiete gegeben.

Einen weiteren, wesentlichen Teil des Vorhabens bilden empirische Untersuchungen speziell zu Landschaftsschutzgebieten. In acht Beispielregionen wurden zahlreiche unterschiedliche Landschaftsschutzgebietsverordnungen insbesondere im Hinblick auf Gebietscharakterbeschreibungen, Schutzzweckbestimmungen, Verbote und Genehmigungsvorbehalte, Freistellungen sowie Besonderheiten der einzelnen Verordnungen analysiert. Die ausgewählten Landschaftsschutzgebiete wurden zudem bereist (Fotodokumentation und Augenscheinnahme ausgewählter Bereiche) und es wurden Interviews mit Vertretern bzw. Vertreterinnen der jeweiligen Naturschutzverwaltungen geführt und ausgewertet ("leitfadengestützte fallstudienbezogene Expertenbefragung").

In einem dritten Teil wurden wichtige Handlungsfelder und Steuerungsaspekte, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, der Kommentarliteratur sowie von Fachveröffentlichungen, vertieft untersucht. Betrachtet wurden einige Einzelfragen im Kontext der Schutzkategorie "Naturschutzgebiet", nämlich der Steuerung der Land- und Forstwirtschaft in diesen Gebieten sowie der Steuerung von Handlungen im Umfeld von Naturschutzgebieten und mit Hilfe von Zonierungen. Für die Kategorie "Landschaftsschutzgebiet" wurden die folgenden Themenfelder genauer beleuchtet: Konkretisierung von Schutzzweck und Gebietscharakter, Zonierung und Umgebungsschutz, Konkretisierung von Verboten und Genehmigungsvorbehalten, Steuerungspotenzial repressiver Verbote, Vertragsnaturschutz, Landschaftsschutzgebiete als Tabukriterien in der Regional- und Flächennutzungsplanung zu Windenergieanlagen, Öffnungsklauseln und Aufhebung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen sowie die nationale Verankerung von Natura 2000-Gebieten durch Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Außerdem wurden die übergreifenden Themen "Umgang mit Grundeigentum" und "Befreiung" vertieft untersucht.

Aus den gewonnenen Erkenntnissen aller Arbeitsschritte wurden Empfehlungen abgeleitet und Hinweise zu weiterem Forschungsbedarf gegeben. Die Empfehlungen beziehen sich auf die nationalen Gebietsschutzkategorien im Allgemeinen sowie insbesondere auf das Instrument des Landschaftsschutzgebietes. Eingegangen wird auf Schutzzweck und Gebietscharakter, Abgrenzung und Zonierung, Verbote und Genehmigungsvorbehalte, Umgang mit Grundeigentum, Verknüpfung mit Vertragsnaturschutz und Förderung, Kommunikation der Maßgaben der Verordnung sowie Vollzug und Kontrolle. Zudem werden Empfehlung zur Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit Mitteln des nationalen Gebietsschutzes gegeben.

Ergebnisse

Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, die Steuerungspotenziale der Gebietsschutzkategorien des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auszuloten und Empfehlungen für die Anwendung und Weiterentwicklung des Instrumentariums zu generieren. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Landschaftsschutzgebiet. Ein besonderer Fokus richtete sich zudem auf die Frage der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien mithilfe des Gebietsschutzes. Die Ergebnisse des Vorhabens umfassen:

  • eine systematische Analyse der Schutzgebietskategorien des BNatSchG (inkl. des Objektschutzes) auf der Basis juristischer und naturschutzfachlicher Literatur sowie der Rechtsprechung
  • Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zu Landschaftsschutzgebieten in acht Beispielregionen (Analyse der Verordnungen, leitfadengestützte fallstudienbezogene Expertenbefragung, Bereisungen)
  • Ergebnisse einer vertieften Bearbeitung ausgewählter Handlungsfelder und Steuerungsaspekte auf der Basis von Rechtsprechung, Kommentarliteratur und Fachveröffentlichungen
  • Ableitung konkreter Empfehlungen zu den nationalen Gebietsschutzkategorien im Allgemeinen, zu Landschaftsschutzgebieten im Besonderen (Schutzzweck und Gebietscharakter, Abgrenzung und Zonierung, Verbote und Genehmigungsvorbehalte, Umgang mit Grundeigentum, Verknüpfung mit Vertragsnaturschutz und Förderung, Kommunikation der Maßgaben der Verordnung sowie Vollzug und Kontrolle) sowie zur Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit Mitteln des nationalen Gebietsschutzes.

Die Ergebnisse verdeutlichen insbesondere das breite mögliche Anwendungsspektrum und das große Potenzial von Landschaftsschutzgebieten als ein wesentliches Instrument zur Sicherung und Entwicklung besonderer Qualitäten von Natur und Landschaft.

Zwischenergebnisse und erste Empfehlungen wurden auf einem Fachworkshop mit Experten und Expertinnen aus Verwaltung, Richterschaft und Anwaltschaft diskutiert. Der Abschlussbericht des Vorhabens ist in der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Reihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt" im Heft 166 erschienen:

Projektpartner

Projektpartner

Projektleitung 
Universität Kassel
Fachbereich 06 Architektur , Stadtplanung, Landschaftsplanung
Fachgebiet Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht
Universitätsplatz 9, 34109 Kassel
Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel
Tel: 0561/804-3570
mengel(at)avoid-unrequested-mailsuni-kassel.de

Fördergeber 
Bundesamt für Naturschutz BfN
I 2.1 Recht, Ökonomie und naturverträgliche regionale Entwicklung
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Dr. Oliver Hendrischke, Dr. Henrik Flatter
Tel: 0228 / 8491–1711
oliver.hendrischke(at)avoid-unrequested-mailsbfn.de
henrik.flatter(at)avoid-unrequested-mailsbfn.de

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