
Ziel des Vorhabens sind fachlich hergeleitete Vorschläge für Standardisierungen im Bereich der Windenergie an Land in den Themenfeldern Störungsverbot Vögel, Schutzmaßnahmen, Tötungsverbot für Vögel in Ansammlungen, Repowering und Fledermausschutz. Diese sollen die Grundlage für bundesgesetzliche und untergesetzliche Regelungs- und Konkretisierungsbedarfe hinsichtlich der Wahrung von Naturschutzanliegen bei Beschleunigungs- und Vereinfachungsbestrebungen für Windenergieanlagen an Land bilden.
Fragestellung / Projektziele
Das Vorhaben entwickelt fachlich fundierte Empfehlungen für einheitliche Standards beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land. Dabei soll im Rahmen der Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange in Planungs- und Genehmigungsverfahren neben der angestrebten Vereinfachung und Beschleunigung ein hohes Schutzniveau für die betroffenen Arten gewährleistet werden.
Im Fokus stehen unter anderem die Bewertung von Störungen bei Vogelarten, der Umgang mit Vogelansammlungen im Tötungsverbot, die Konkretisierung bestehender Schutzmaßnahmen, Regelungen für Repowering-Vorhaben sowie Abschaltkonzepte zum Schutz von Fledermäusen.
Die Ergebnisse sollen als Grundlage für künftige fachliche und gesetzliche Regelungen dienen. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten und Hemmnisse bei der Betrachtung artenschutzrechtlicher Belange abzubauen, den Vollzug in der Praxis zu erleichtern und so einen schnelleren sowie naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Im Kontext des Vorhabens sind die aktuellen Initiativen auf Ebene der EU, hier insbesondere das sogenannte Omnibus-Paket VIII, zu berücksichtigen.
Vorgehensweise
Zur Entwicklung praxisgerechter und fachlich fundierter Empfehlungen werden bestehende Fachvorschläge und Leitfäden sowie Erkenntnisse aus Fachliteratur, Planungspraxis und Rechtsprechung gesammelt und ausgewertet. Die Themenfelder „Schutzmaßnahmen für windenergiesensible Vogelarten“ sowie „Fledermausschutz an Windenergieanlagen“ werden in Fach-Workshops vertieft diskutiert und weiterentwickelt.
- Vorschläge zur Standardisierung des Umganges mit dem artenschutzrechtlichen Störungsverbot für Vögel
- Praxisempfehlungen sowie Hinweise zur Ausgestaltung und Anwendung von Schutzmaßnahmen nach Anlage 1, Abschnitt 2 BNatSchG
- Vorschläge zur Standardisierung des Umganges mit dem Tötungsverbot für Vögel in Ansammlungen
- Sachstandsanalyse Repowering: Anätze für die Anwendung der sog. Delta-Prüfung nach §45c Abs. 2 BNatSchG
- Sondierung Fledermausschutz an Windenergieanlagen: Sammlung, Gegenüberstellung und Darstellung von Handlungsoptionen hinsichtlich bestehender Abschaltvorgaben
Projektleitung
Bosch & Partner GmbH
Kirchhofstr. 2c,
44623 Herne
Dr. Katrin Wulfert
k.wulfert@boschpartner.de
Projektpartner
Simon & Widdig GbR
Hannah-Arendt-Straße 4
35037 Marburg
Heiko Köstermeyer
www.simon-widdig.de
Rae Füßer & Kollegen
Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
Rechtsanwalt Dr. Marcus Lau
www.fuesser.de
Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Standort Leipzig
Alte Messe 6
04013 Leipzig
Jens Ponitka
Tel: 0341 30977-169
jens.ponitka@bfn.de

