Windenergieausbau und Artenschutz – Evaluierung BNatSchG Novelle 2022

Projekttitel: Betrieb von Windenergieanlagen an Land - Evaluierung der Vierten BNatSchG-Novelle 2022

Im Fokus

  • Evaluation der Neuregelungen zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land in der BNatSchG-Novelle 2022
  • Untersuchung der Auswirkungen der Neuregelungen auf das Schutzniveau
  • Einschätzung der potenziellen Beschleunigungswirkungen der Neuregelungen
  • Vorschläge für Handlungsempfehlungen

Kontakt

Bosch & Partner GmbH
Kirchhofstr. 2c, 44623 Herne
Dr. Katrin Wulfert
BNnatSchG@  avoid-unrequested-mailsboschpartner.de

Förderung

FKZ 3525 86 0200
REFOPLAN 2025
Laufzeit: 31.12.2025–31.03.2028

Am 20. Juli 2022 wurden im Rahmen der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Regelungen zum Betrieb von Windenergieanlagen getroffen. Diese Regelungen wurden gleichzeitig mit einem Evaluierungsauftrag in § 74 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG verbunden. Demnach evaluiert das BMUKN gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die in den §§ 45b bis 45d BNatSchG enthaltenen Bestimmungen über einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 29. Juli 2022 und danach alle drei Jahre. Für diese Evaluierungen soll das Vorhaben einen fachlichen Beitrag leisten.

Fragestellung / Projektziele

Gegenstand der Evaluierung sind die Bestimmungen zum Betrieb und zum Repowering von Windenergieanlagen an Land sowie zum Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP). Ein wesentlicher Evaluierungsaufwand ergibt sich aus den Regelungen des § 45b Absätze 1 bis 9 BNatSchG in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 zum BNatSchG. Diese enthalten umfassende Vorgaben zu windenergiesensiblen Brutvogelarten, Prüfabständen und Schutzmaßnahmen sowie zu deren Zumutbarkeit und den Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme.

Bei der Bewertung des § 45c BNatSchG (Repowering) sind insbesondere Informationen und Erfahrungen aus den Behörden und Gutachterbüros zur Durchführung der sogenannten „Deltaprüfung“ zu erfassen. Hinsichtlich des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) nach § 45d sind erste Ergebnisse (z. B. Anzahl der Ausnahmen, die Höhe und Herkunft der Zahlungen, die betroffenen Bundesländer sowie – soweit möglich – Arten, für die eine Ausnahme erteilt wurde) darzustellen.

Eine zentrale Aufgabe des Projekts liegt in der Erfassung der mittelbaren Auswirkungen der Vorschriften auf das Schutzniveau der betroffenen Arten. Neben einer Folgenabschätzung sollen Vorschläge für Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die beizubringenden Informationen sollen den Bund befähigen, Rückschlüsse auf die Zielerreichung und sich ggf. daraus ergebende Nachsteuerungsbedarfe ziehen zu können. Abschließend soll eine erste Einschätzung der Beschleunigungswirkung unter gleichzeitiger Wahrung des ökologischen Schutzstandards vorgenommen werden.
 

Vorgehensweise

Entsprechend den Zielstellungen der gesetzlichen Regelungen stehen zur Analyse und Untersuchung der Zielerreichung, zu den konkreten Veränderungen und zu Fragen der Praktikabilität verschiedene Methoden zur Verfügung. Die Wahl bzw. die Kombination der Methoden ist Gegenstand der Überlegungen zum Untersuchungsdesign. In die Überlegungen mit einzubeziehen sind folgende Aspekte: Liegen konkrete messbare Ergebnisse vor (Outputs)? Welche Ergebnisse können kurzfristig bis mittelfristig auf ihre Wirkungen (Artenschutz/Praxis) untersucht werden (Outcomes)? Welche langfristigen Wirkungen (Impacts) auf gesamtgesellschaftliche Aufgaben (z. B. der Erhalt der Biodiversität) sind zu erwarten? 

Die Evaluierung soll die Erhebung von Informationen und Daten (Fragebögen, Interviews und Veranstaltung), deren Auswertung und die Benennung von Fehlstellen und Vorschlägen zur Nachbesserung umfassen. 

  • Das Arbeitspaket 1 dient der Festlegung des Untersuchungsdesigns einschließlich der inhaltlichen Ausarbeitung der Befragungen und Festlegung der Zielgruppen.
  • Arbeitspaket 2 ist das Kernstück der Evaluierung. Hier werden die Befragungen mittels themenbezogener Fragebögen, leitfadengestützter Interviews sowie durch Online-Workshops durchgeführt. Diese Rückmeldungen werden maßgeblich die Ergebnisse der Evaluierung bestimmen.
  • Die Arbeitspakete 4 und 5 beinhalten die Wirkungsanalysen und deren Folgenbewältigung. Arbeitspakete 3 und 7 sind im Wesentlichen bedarfsorientiert.
  • Bestimmte Fragestellungen sollen im Arbeitspaket 6 in Workshops diskutiert werde

Projektleitung 

Bosch & Partner GmbH
Dr. Katrin Wulfert
Lydia Vaut
Kirchhofstr. 2c, 44623 Herne

BNnatSchG@  avoid-unrequested-mailsboschpartner.de
www.boschpartner.de

Projektpartner 

Rae Füßer & Kollegen
Rechtsanwalt Dr. Marcus Lau
Martin-Luther-Ring 12, 04109 Leipzig
www.fuesser.de

löwenholz kommunikation Leonards Buchholz GbR
Hufelandstr. 33, 10407 Berlin
www.loewenholz.de

Fördergeber 

Bundesamt für Naturschutz
Standort Leipzig
Alte Messe 6, 04013 Leipzig
Asja Weber
www.bfn.de

Leitthema

Windenergie und Vögel   

Schlagworte

Vögel Fledermäuse Biologische Vielfalt Windenergie Bundesnaturschutzgesetz Artenschutz National Befragung Politikempfehlungen BMU Laufend 

Zum Thema

Monitoringberichte und Feldkartierungen für laufendes Sachverständigen-Gutachten zu Vögeln, Fledermäusen, Zauneidechse und Feldhamster gesucht

07. November 2024, 10:00–16:00h, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin

06. November 2024, 15:00–17:30 Uhr, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin & online per Livestream

 

Ähnliche Projekte

  • Repowering von Windenergieanlagen

    Der Prozess des Repowerings bietet die Chance, aus Naturschutzsicht die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) so zu steuern, dass bestehende Konflikte gemindert werden und wegfallende Kapazitäten…

    Blick in einen Windpark, an einer Anlage im Vordergrund sind Kranarbeiten zu erkennen
  • Windenergieausbau und Artenschutz – BNatSchG Novelle 2022

    Angesichts der Klimakrise hat die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % und bis 2035 auf 100 % zu erhöhen.…

    Windenergieanlage von oben mit Feldern und Alleen