
Ziel des Vorhabens sind fachlich hergeleitete Vorschläge für Standardisierungen im Bereich des Ausbaus der Photovoltaik in den Themenfeldern Eingriffsregelung, Grünschnittnutzung, Ende der Laufzeit und Rückbau und Auswirkungen von Hybridprojekten (Wind-PV). Diese sollen die Grundlage für bundesgesetzliche und untergesetzliche Regelungs- und Konkretisierungsbedarfe hinsichtlich der Wahrung von Naturschutzanliegen bei Beschleunigungs- und Vereinfachungsbestrebungen für Solarenergievorhaben bzw. Hybridprojekten bilden.
Fragestellung / Projektziele
Das Vorhaben zielt darauf ab, fachlich hergeleitete Vorschläge für Standardisierungen und Vereinfachungen zu entwickeln, die den Vollzug der Eingriffsregelung und des Artenschutzes bei PV-Vorhaben erleichtern, ohne das naturschutzfachliche Schutzniveau abzusenken.
Hintergrund ist der stark wachsende Zubau von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) und Agri-PV: Die Eingriffsregelung wird je nach Bundesland, Verfahrensweg und Anlagentyp unterschiedlich angewendet, was zu Rechtsunsicherheit, ungleichen Kompensationsanforderungen und hohem Prüfaufwand führt. Zugleich rücken neue Fragen in den Fokus: die Verwertung des Mahdguts aus der Flächenpflege, der Umgang mit ökologisch aufgewerteten Flächen bei Repowering und Rückbau sowie die kumulativen Wirkungen kombinierter Wind-PV-Standorte.
Betrachtet wird der gesamte Anlagenlebenszyklus: Eingriffsregelung beim Bau, Verwertung von Grünschnitt und Pflegematerial, Ende der Laufzeit mit Repowering und Rückbau sowie die spezifischen Wirkungen von Hybridprojekten aus Wind und PV.
Die Ergebnisse sollen die Grundlage für bundesgesetzliche und untergesetzliche Regelungs- und Konkretisierungsbedarfe bilden.
Vorgehensweise
Das Vorhaben verbindet naturschutzfachliche Detailtiefe, rechtliche Einordnung und genehmigungspraktisches Verständnis. Methodisch stützt es sich auf strukturierte Dokumenten- und Literaturanalysen und ein systematisches Länder- und Verfahrensscreening auf Basis einheitlicher Prüf- und Bewertungsmatrizen.
Typische Fallkonstellationen dienen dazu, Standardisierungsoptionen konkret durchzuspielen. Die entwickelten Vorschläge werden anhand eines einheitlichen Bewertungsrasters auf Schutzwirkung, Vollzugstauglichkeit, Aufwand und rechtliche Anschlussfähigkeit geprüft und am europäischen und nationalen Rechtsrahmen gespiegelt.
ExpertInnengespräche, ein Fachworkshop und eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mit AkteurInnen aus Verwaltung, Praxis, Wissenschaft und Verbänden sichern die Praxistauglichkeit.
Im Ergebnis sollen belastbare, vollzugstaugliche Standardisierungselemente vorliegen, die Prüf- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, die Nachvollziehbarkeit von Prüfentscheidungen erhöhen und zugleich das naturschutzfachliche Schutzniveau sichern.
- Arbeitspaket 2.1 – Photovoltaik: Vergleichendes Screening der Länderpraxis zur naturschutz- und planungsrechtlichen Eingriffsregelung bei PV-FFA und Agri-PV; Übersicht der Prüf-, Bewertungs- und Kompensationslogiken, einschließlich der Frage, wann anlagenintegrierter Ausgleich fachlich tragfähig ist und wann externe Kompensation erforderlich bleibt; Ableitung und rechtliche Prüfung von Standardisierungsvorschlägen unter Einbeziehung des Artenschutzes.
- Arbeitspaket 2.2 – Photovoltaik und Grünschnittnutzung. Analyse der agrar-, abfall- und futtermittelrechtlichen Hemmnisse für die Vermarktung von Mahdgut aus PV-FFA als landwirtschaftliches Produkt; Bewertung praktischer Verwertungswege und Qualitätsanforderungen (z. B. Raufutter, Biogas, Kompostierung); Entwicklung rechtlicher Handlungsoptionen.
- Arbeitspaket 2.3 – Ende der Laufzeit und Rückbau. Strukturierung von Fallgruppen, Prüfung der Eingriffsregelung beim Repowering, Bewertung von Rückbauwirkungen und Folgenutzung ökologisch aufgewerteter Flächen sowie rechtliche Einordnung der Handlungsoptionen.
- Arbeitspaket 2.4 – Auswirkungen von Hybridprojekten Wind-PV. Abgrenzung typischer Hybridkonstellationen und Wirkpfade, strukturierte Literaturanalyse, Wirkungsmatrix nach Schutzgütern mit transparenter Kennzeichnung von Erkenntnislücken sowie erste fachliche Anforderungen an Anlagenkonfiguration, Schutzmaßnahmen und Pflegekonzepte.
- Arbeitspaket 2.5 – Ad-hoc-Beratung. Kurzfristige fachliche und juristische Beratung des BfN zu Detail- und Rechtsfragen über die gesamte Projektlaufzeit.
Projektleitung
Arepo GmbH
Albrechtstraße 22
10117 Berlin
Dr. Guido Ropers
Tel.: 030 220 124 48
ropers@arepo-consult.com
Projektpartner
GLU GmbH Jena
Saalbahnhofstraße 27
07743 Jena
Olaf Müller
Tel.: 03641-4628-0
olaf.mueller@glu.de
IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Alte Jakobstr. 85-86
10179 Berlin
Dr. Michael Kalis
Tel.: 030 408 18 70-25
michael.kalis@ikem.de
Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Standort Leipzig
Alte Messe 6
04013 Leipzig
Jens Ponitka
Tel: 0341 30977-169
jens.ponitka@bfn.de
