Die Anforderungen des Naturschutzes auf allen Planungsebenen angemessen zu bewältigen, ist für jedes Vorhabens zum Ausbau der erneuerbaren Energien von großer Bedeutung. Das Vorhaben analysiert dazu ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prognose, Bewertung und Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte in Genehmigungsverfahren, stellt gelungene Beispiele dar und analysiert gangbare Wege für Planungs- und Zulassungsverfahren.
Die angemessene Bewältigung der Anforderungen des Naturschutzes ist auf allen Planungsebenen ein elementarer Bestandteil jedes Vorhabens zum Ausbau der erneuerbaren Energien und eine besondere fachliche Herausforderung. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der notwendigen rechtskonformen Umsetzung des europäischen und deutschen Artenschutzrechts. Vor diesem Hintergrund soll die Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte/Probleme im Kontext der Windenergienutzung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, im Fokus der Betrachtungen des Vorhabens stehen. Das Vorhaben analysiert daher ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prognose, Bewertung und Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte in Genehmigungsverfahren von Vorhaben zur Windenergienutzung. Es soll gelungene Beispiele aus Ländern und der Planungspraxis darstellen und mit einer Analyse von planerischen und methodischen Instrumenten gangbare Wege bezüglich des Umgangs mit dem Tötungsverbot sowie den artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen in Planungs- und Zulassungsverfahren aufzeigen.
Aktuell verfügbare methodische Ansätze zur Beurteilung des „signifikant erhöhten Tötungsrisikos“ sind zu erfassen und zu systematisieren. Auf der Grundlage der Auswertung der verschiedenen Ansätze, sind diese rechtlich, naturschutzfachlich und planerisch zu beurteilen. Dabei sind vorhandene Defizite zu bestimmen und positive Beispiele darzulegen.
Des Weiteren sind die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für ein etwaiges artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren (§ 45 BNatSchG) differenziert darzustellen. Dabei sind die verschiedenen Ausnahmevoraussetzungen zu untersuchen und im Hinblick auf Windkraftanlagen konkrete Anforderungen an deren Umsetzung zu formulieren.
Vögel und Windenergienutzung: Best Practice-Beispiele und planerische Ansätze zur Konfliktlösung
BfN-Schriften 634 (2022)
Bosch & Partner GmbH
Kirchhofstr. 2c, 44623 Herne
Dr.-Ing. Katrin Wulfert
k.wulfert(at) boschpartner.de
RAe Füßer & Kollegen
Martin-Luther-Ring 12, 04109 Leipzig
Dr. Marcus Lau
lau(at) fuesser.de
Simon & Widdig GbRLuise-Berthold-Str. 24, 35037 Marburg
Heiko Köstermeyer
heiko.koestermeyer(at) simon-widdig.de
Bundesamt für Naturschutz
Dirk Bernotat,
Dirk.Bernotat(at) BfN.de
Kathrin Ammermann
Kathrin.Ammermann(at) BfN.de
13.02.2023
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26.10.2022
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03.02.2022
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