Angesichts der Klimakrise hat die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % und bis 2035 auf 100 % zu erhöhen. Damit einhergehend besteht u. a. eine Dringlichkeit zum zügigen Ausbau der Windenergie an Land. Neben dem Zwei-Prozent-Ziel für die Flächenbereitstellung soll der Genehmigungsprozess von Windenergieanlagen (WEA) wesentlich beschleunigt werden. Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages und der Notwendigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wurde mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nun auch u. a. die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitlich standardisiert.
Mit dem aktuellen Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 wurden zur Umsetzung unter anderem Festlegungen zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land gemäß §§ 45b, c, d BNatSchG in Verbindung mit Anlage 1 und 2 folgende Inhalte geregelt:
Vor dem Hintergrund, die Handhabbarkeit in der Umsetzung auf der Planungs- und Genehmigungsebene zu erleichtern, ist eine umfassende Interpretation und Konkretisierung der Neuregelungen im BNatSchG Ziel des Vorhabens.
RED: Auseinandersetzung mit rechtlichen und fachlichen Fragen, erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“, Marcus Lau, Katrin Wulfert, Lydia Vaut, Heiko Köstermeyer, Jan Blew, 2. Fassung vom 02.05.2024
Kurzpapier: Artenschutz und Windenergieausbau – Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG – Analyse von Fallkonstellationen erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ (Stand: Februar 2024)
Artenschutz und Windenergieausbau - Anordnung von Minderungsmaßnahmen bei der Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten, die den Voraussetzungen des § 6 WindBG entsprechen, erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG (2. Fassung vom 21.09.2023)
Artenschutz und Windenergieausbau - Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Ebene der Regionalplanung, erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG (2. Fassung vom 13.07.2023)
Einführung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos; Zwischenergebnisse im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG (Entwurf 23.06.2023)
Sicherung des Erhaltungszustands in der artenschutzrechtlichen Ausnahme - erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG, erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG (Entwurf 23.06.2023)
Projektleitung
Bosch & Partner GmbH
Dr. Katrin Wulfert
Kirchhofstr. 2c
44623 Herne
www.boschpartner.de
Projektpartner
Simon & Widdig GbR
Hannah-Arendt-Str. 4
35037 Marburg
www.simon-widdig.de
BioConsult SH GmbH & Co. KG
Schobüller Str. 36
25813 Husum
www.bioconsult-sh.de
Rae Füßer & Kollegen dfh
Rechtsanwalt Dr. Marcus Lau
Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
www.fuesser.de
OekoFor GbR
Kartäuserstr. 39a
79102 Freiburg
www.oekofor.de
Fördergeber
Bundesamt für Naturschutz
Außenstelle Leipzig
Alte Messe 6
04013 Leipzig
Asja Weber
Tel: 0341 30977-174
asja.weber(at) bfn.de
07.11.2024
Weiter
06.11.2024
Weiter
16.07.2024
Weiter